Sicherheitsabstand
Sicherheitsabstand laut Straßenverkehrs-Ordnung
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Wer im Straßenverkehr nicht den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhält, riskiert ein Bußgeldverfahren und eventuell sogar ein Fahrverbot. In Deutschland gilt folgende Regelung für den Sicherheitsabstand:
Sicherheitsabstand zur Seite:
- zu einspurigen Fahrzeugen wie Fahrrad oder Motorrad) mindestens 1,5 m
- zu PKW oder LKW mindestens 1,0 m
- zu wartenden Linien- und Schulbussen mindestens 2,0 m.
Sicherheitsabstand nach Vorne:
Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, dass der Fahrer das Fahrzeug komplett anhalten kann, sofern das vorausfahrenden Fahrzeug plötzlich abbremst. Dafür gelten folgende Faustformeln:
- innerhalb geschlossener Ortschaften ein Sicherheitsabstand, gleich der in 1 Sekunde gefahrenen Strecke (15 m bei 50 km/h oder 3 Pkw-Längen).
- außerhalb geschlossener Ortschaften ein Sicherheitsabstand, gleich der in 2 Sekunden gefahrenen Strecke (oder auch Abstand gleich halber Tacho – bei 100 km/h also 50 m)
Diese Regelung gilt ohne Einschränkungen auch für ausländische Fahrzeuge und Fahrzeugführer.
Bußgeldrechner - Bußgeld berechnen
Mit dem folgenden Bußgeldrechner können Sie die zu erwartende Strafe berechenen, die droht, sofern der festgeschriebene Sicherheitsabstand im Straßenverkehr nicht eingehalten wurde.