Kfz-Zulassung - so läuft alles glatt
Gut vorbereitet zur Zulassung des neuen Gebrauchten
Nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens stehen einige Pflichtaufgaben an, mit denen sich jeder Autofahrer konfrontiert sieht. Neben einer gegebenenfalls notwendigen Überführungsfahrt kommt vor allem der Gang zur Kfz-Zulassungsstelle für viele Autofahrer einem Horrorszenario gleich, befürchtet man doch endlose Wartezeiten und Unmengen von undurchschaubaren Formularen. Dabei lässt sich der Behördengang zeitsparend bewältigen, sofern er gut vorbereitet ist.
Kennzeichen für die Überführungsfahrt
Sofern der Gebrauchtwagen nicht schon abgemeldet wurde und der Vorbesitzer einer Überführungsfahrt zustimmt, kann das Fahrzeug theoretisch auch mit den Kennzeichen des Vorbesitzers überführt werden. Allerdings ist bei einer solchen Überführung zu beachten, dass das Auto weiterhin auf den alten Besitzer zugelassen ist und dieser bei einem Unfall haftet. Daher ist es für den Verkäufer ratsam, das Auto vor der Überführung per Post mit einer Kopie des Kaufvertrags bei der Kfz-Versicherung und der zuständigen Zulassungsstelle abzumelden. Der Käufer sollte für die Überführung ein spezielles "Rotes Kennzeichen" verwenden.
Vor dem Gang zur Zulassungsstelle: an alle Papiere denken
Ist das Auto erfolgreich überführt, steht der Gang zur Kfz-Zulassungsstelle an um es an- beziehungsweise umzumelden. Um sich mehrmalige Gänge zu ersparen, sollten die wichtigsten Dokumente wie Personalausweis oder Reisepass, Kfz-Brief samt Kfz-Schein oder Stilllegungs-Bescheinigung, der letzte HU / AU Bericht sowie ein Kfz-Versicherungsnachweis vorliegen. Letzterer wird in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigung, kurz eVB bei der zuständigen Versicherung beantragt. Hierfür reicht ein kurzer Anruf, um die siebenstellige eVB-Kennziffer innerhalb von 24-Stunden zu erhalten. Die Versicherungs-Doppelkarte die früher als Nachweis diente, hat hingegen seit einigen Jahren ausgedient und wird nicht mehr benötigt. Der Kfz-Brief, der Kfz-Schein beziehungsweise die Stilllegungsbescheinigung und die HU / AU-Bescheinigung müssen beim Kauf eines Gebrauchtwagens vom Verkäufer ausgehändigt werden.
Muss die Zulassung persönlich Erfolgen?
Prinzipiell gilt, dass An-, Um-, und Abmeldungen ausschließlich in der Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes möglich sind und nur durch eine Privatperson erfolgen können. Die muss allerdings nicht zwangsläufig der Fahrzeughalter sein. Nach Ausstellung einer Vollmacht, die in der Regel auf den Internetseiten der Zulassungsstellen zum Download bereit steht, können auch andere Personen für die Zulassung befugt werden.
Sind Online-Zulassungen möglich?
Eine vollständige Online-Zulassung ist aktuell noch nicht bundesweit möglich. In der Regel kann die Zulassung aber im Internet vorbereitet werden. In manchen Städten sind über die Internetseiten der Behörden auch Terminvereinbarungen möglich, mit denen lange Wartezeiten verhindert werden können. Beim Termin werden dann nur noch die Daten abgeglichen und die Fahrzeugpapiere ausgedruckt. Wunschkennzeichen können in der Regel ebenfalls online bis zu 7 Tage im Voraus reserviert werden. Für eine solche Reservierung wird in der Regel eine Gebühr von 2,60 Euro erhoben. Mit positivem Beispiel gehen Städte wie Hamburg voran. Hier können Kfz-Ummeldungen schon heute komplett online erfolgen. Die Übergabe der benötigten Dokumente und Autokennzeichen ist dabei an bestimmten Postfilialen möglich.
EC-Karte oder Bargeld nicht vergessen!
Beim Gang zur Zulassungsstelle sollte die EC-Karte oder Bargeld mitgenommen werden um die Bearbeitungsgebühren für die An- oder Ummeldung zu entrichten. Diese Betragen bei einem Gebrauchtwagen im Schnitt zwischen 20,- und 30,- Euro. Werden neue Nummernschilder benötigt, schlagen diese nochmals mit 10 bis 15 Euro zu Buche.
Im Zweifel immer vorab telefonisch Nachfragen
Sollten trotz allem Zweifel oder Rückfragen zur An- oder Ummeldungen bestehen, sollten diese vorab telefonisch mit der zuständigen Zulassungsstelle geklärt werden, bevor man sich umsonst auf den Weg macht und am Ende lange Wartezeiten oder gar mehrmalige Gänge zur Behörde auf sich nimmt.