Autounfall
Quelle: Deyan Georgiev

Autounfall: Was tun, wenn es knallt?

Verhaltensregeln für Unfallsituationen im Straßenverkehr

[25.04.2014] Ratgeber | gl

Zur Ferienzeit mehren sich die Autos auf den Straßen. Damit steigt auch die Anzahl der Unfälle exponentiell an. Wenn es einmal „gekracht“ hat stellen sich viele Fragen: Wie verhalte ich mich am Unfallort? Wer trägt Schuld? Welche Kosten können auf mich zukommen? Wir haben für Sie eine Übersicht zusammengestellt, um Stress und Kosten möglichst gering zu halten.

Die Unfallstelle abzusichern hat höchste Priorität

Von einem Unfall können Gefahren für weitere Verkehrsbeteiligte ausgehen. So können die verunfallten Fahrzeuge die Spur versperren, Wrackteile können herumliegen oder Ölschlieren eine Schlittergefahr verursachen. Umso wichtiger ist es, diese Gefahrenquellen schnell einzudämmen. Ziehen Sie vor dem Verlassen des Fahrzeugs eine Schutzweste an, schalten sie das Warnblinklicht ein und steigen Sie vorsichtig aus dem Fahrzeug aus. Versuchen Sie Ruhe zu bewahren und stellen Sie in unmittelbarer Nähe zum Unfallort das Warndreieck auf. Etwa 200 Meter Entfernung sollten es auf der Autobahn sein, außerhalb von Ortschaften 100 Meter und innerorts beträgt die korrekte Entfernung ca. 50 Meter. Beachten Sie, dass ab Sommer 2014 das Mitführen von Warnwesten für alle im KFZ befindlichen Personen zur Pflicht wird. Um einen leichten Zugang zu den Warnwesten zu gewährleisten, sollten diese im Handschuhfach transportiert werden. Sobald die Unfallstelle gesichert ist, sollten Sie diese nach Verletzten absuchen um bei Bedarf Erste Hilfe zu leisten. Beachten Sie, dass unterlassene Hilfeleistung gem. § 323c StGB einen Straftatbestand darstellt.

Zögern Sie nicht den Notruf zu wählen

Wurden bei dem Unfall Menschen verletzt oder entstand ein hoher Materialschaden, muss unmittelbar die Polizei (110) und ggf. auch der Notruf (112) verständigt werden. Beachten Sie, dass die früher an den Autobahnen befindlichen Notrufsäulen inzwischen flächendeckend abgebaut werden. Einzig an Autobahnen und in Tunnels sind die orangefarbenen SOS-Säulen noch vorhanden. Daher erreichen Sie die Notrufzentrale am besten über Ihr Handy. Im Rahmen des Notrufs sollten Sie über folgende Dinge Auskunft geben: Wer ruft an? Wo ist der Unfall passiert? Was ist passiert? Wurden Personen verletzt? Gehen Sie anschließend auf die Fragen des Notrufsprechers ein und befolgen Sie dessen Anweisungen. Falls möglich, sollten Sie im Anschluss die Unfallstelle fotografieren oder mit Kreide auf dem Boden die Standposition der Autos festhalten. Räumen Sie die Fahrbahn nur frei, wenn es absolut unumgänglich ist. Versuchen Sie dabei das Beseitigen von Unfallspuren zu vermeiden.

Wie Sie sich bei geringeren Unfallschäden zu verhalten haben

In jedem Fall müssen Sie als Unfallbeteiligter vor Ort verweilen bis die Polizei eingetroffen ist, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist strafbar, § 142 StGB. Sollten Sie z.B. im Vorbeifahren einen leichten Blechschaden an einem parkenden PKW verursacht haben, müssen Sie unverzüglich anhalten und sich als Unfallverursacher zu erkennen geben. Das bloße Zurücklassen eines Hinweiszettels am verunfallten Fahrzeug reicht nicht aus. Erst nach einer „angemessenen Wartezeit“ von ca. 15 Minuten darf ein Zettel angebracht werden. Dieser muss über folgende Kriterien Auskunft geben: Datum, Uhrzeit, Ort des Unfalles, vollständiger Name des Fahrers inkl. Anschrift und Telefonnummer, Fahrzeugkennzeichen sowie Versicherung. Falls vorhanden sollten auch Zeugen des Unfalls benannt werden. Der Zettel muss leserlich und gut sichtbar am zu Schaden gekommenen Fahrzeug angebracht werden, so dass sich der Halter mit Ihnen in Verbindung setzen kann. Zudem muss innerhalb von 24 Stunden die Polizei über den Unfall informiert werden.

Wer die Schuld am Unfall trägt muss den Schaden bezahlen

Bei einem Verkehrsunfall gilt das Verursacherprinzip: Wer den Unfall verschuldet hat muss die Folgekosten zahlen. Darum findet sich hier regelmäßig der Streitpunkt bei Auseinandersetzungen zwischen Unfallbeteiligten. Gerade bei Auffahrunfällen, Vorfahrtsstreitigkeiten oder auch beim unvorsichtigen Herausfahren aus einer Parklücke ist die Schuldfrage unklar und muss von einer objektiven Stelle beurteilt werden. Rufen Sie daher in einem solchen Fall die Polizei, um den Unfallhergang klären zu lassen. Die Beamten werden vor Ort ein Unfallprotokoll anfertigen, welches sämtliche relevanten Fakten enthält. Zudem werden etwaige Beweise wie Bremsspuren auf der Fahrbahn, Ein- und Ausfahrtswinkel gesichert um den Unfallhergang aufzuarbeiten. Im Ernstfall kann auch ein (kostenpflichtiger) Gutachter bestellt werden.

So ermitteln Sie den Unfallschaden selbst

Unter gewissen Vorraussetzungen kann der Unfallschaden auch selbstständig von den Parteien aufgenommen werden. Dafür muss die Schuldfrage jedoch eindeutig geklärt sein und nur ein Blechschaden von absehbar geringem Wert vorliegen (also kein Personenschaden!). Zudem dürfen weder Alkohol noch sonstige Drogen im Spiel gewesen sein. Die selbstständige Schadensaufnahme läuft über den Vordruck des Europäischen Unfallberichts. Darin sind alle relevanten Punkte wie Personalien, Zeugen, Unfallhergang sowie Versicherungen der Unfallbeteiligten enthalten. Zusätzlich sollten von dem Unfall einige Fotos angefertigt werden, um die Situation eindeutig festzuhalten. Im Anschluss wird der Bericht der Versicherung zugetragen und von dieser reguliert. Auch wenn diese Prozedur den Unfallbeteiligten einiges an Stress erspart, muss der Unfallverursacher den Vorfall zeitnah seiner Versicherung melden, um keine Fristenprobleme zu bekommen. Dem Geschädigten wird geraten, auch bei scheinbar eindeutiger Haftungslage das Gespräch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu suchen, um nicht die Kontrolle über das Verfahren zu verlieren.

Keine Verkomplizierung bei Beteiligung von Ausländern

Sollte ein Unfall in Deutschland von einem Ausländer verursacht worden sein, oder ist dieser an dem Unfall beteiligt, ändert dies nur wenig am beschriebenen Procedere zur Regulierung. Bei einem Fahrer mit fremdländischen Kennzeichen sollte unumgehend das Deutsche Grüne Karte Büro angerufen werden (Tel: 030 - 20 20 57 57). Für solche Situationen wurde ein Verfahren entwickelt, welches deutschen Haftpflichtversicherern die Abwicklung von Versicherungsfällen nach dem internationalen „Grüne Karte System“ ermöglicht. Im Prinzip wird der Unfall auf diese Weise so aufgenommen als ob deutsches Straßenverkehrsrecht anzuwenden wäre.

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