Autoscheiben von Eis und Schnee befreien
Vereiste Autoscheiben sind immer ein Verkehrsrisiko
Fahrzeughalter die ihren Wagen auf der Straße parken müssen, kennen das Problem vereister Scheiben nur zu gut. Mit dem ersten Frost sind die Scheiben des Fahrzeugs speziell in den frühen Morgenstunden blickdicht zugefroren. Viele Autofahrer befreien die Scheibe in der morgendlichen Eile oftmals nur partiell und notdürftig vom Eis und vertrauen bei dem Rest auf die Heizung des Fahrzeugs. Doch auch dieses Hilfsmittel benötigt nach einer kalten Nacht eine Weile, bis es seine Wirkung zeigt. Wer nicht warten will und einfach losfährt, erhöht aufgrund des eingeschränkten Blickfelds das Unfallrisiko erheblich. Zudem droht ein Bußgeld und ein eingeschränkter Versicherungsschutz.
Der Gesetzgeber verlangt eine komplette Enteisung der Fahrzeugscheiben
Der TÜV Rheinland warnt daher vor Fahrten mit komplett oder auch teilweise vereisten Autoscheiben. Der Gesetzgeber verbietet solche Fahrten generell. Dementsprechend müssen von einem Fahrtantritt prinzipiell alle Autoscheiben komplett von Schnee, Eis und Reif befreit werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Fahrer rundum freie Sicht hat um Hindernisse, Passanten und andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig zu erkennen und in Gefahrsituationen entsprechend reagieren zu können.
Unfälle aufgrund eingeschränkter Sicht können teuer werden
Wer gegen die gesetzliche Vorschrift verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro bestraft werden. Brisanter wird es, wenn es aufgrund der eingeschränkten Sicht zu einem Verkehrsunfall kommt. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen dem Fahrzeughalter dann zusätzliche Forderungen der Kfz-Versicherung. Der Schaden wird zwar von der Haft- und Kaskoversicherung reguliert, kann aber nachträglich aufgrund der Gefährdungshaftung mit bis zu 5.000 Euro in Regress genommen werden. In diesem Rahmen kann die Versicherung vom schuldtragenden Unfallverursacher die erbrachte Leistung zurückfordern, was im besten Fall zu einer entsprechenden Erhöhung der Versicherungsbeiträge führt.
Aber auch Autofahrer die schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, können bei mangelnder Sicht zur Kasse gebeten werden. Wer zum Beispiel aufgrund vereister Scheiben eine Gefahrensituation zu spät erkennt und zu spät bremst, geht das Risiko ein, dass die Kasko-Versicherung nur einen Teil des Schadens übernimmt und der Rest vom Fahrzeughalter getragen werden muss.
Auch der Rest des Fahrzeugs ist von Eis und Schnee zu befreien
Neben den Fahrzeugscheiben muss auch der Rest des Autos von Eis und Schnee befreit werden. Vor allem großflächige Karosserieteile wie Motorhaube, Dach und Heck müssen vollständig geräumt sein, bevor die Fahrt angetreten wird. Neben der Vermeidung von sogenannten Dachlawinen, die vor allem bei großen Fahrzeugen wie LKW zu einem Sicherheitsrisiko werden können, sollen so Beeinträchtigungen anderer Verkehrsteilnehmer vermieden werden. Zudem muss rechtlich gewährleistet sein, dass das eigene Fahrzeug jederzeit zu identifizieren ist.
Wichtig ist ein guter Eiskratzer
Voraussetzung für eine optimale Eisentfernung auf den Autoscheiben ist ein guter Eiskratzer. Auf keinen Fall sollten Gerätschaften wie Schaber oder andere metallische, scharfkantige Hilfsmittel für diesen Zweck genutzt werden. Mit solchen Gegenständen läuft man nur Gefahr die Windschutzscheibe zu verkratzen, was zu dauerhaften Sichteinschränkungen führen kann. Fatal ist auch der Einsatz von heißem Wasser um das Eis zu schmelzen. Der starke Temperaturunterschied kann zu einem Sprung in der Scheibe führen. Wem das reine Eiskratzen zu lästig ist, sollte lieber auf flüssige Endeiser zurückgreifen. Entsprechende Produkte sind im Fachhandel oder an Tankstellen erhältlich. Nach kurzer Einwirkzeit des Mittels, löst sich das Eis auf und kann dann mühelos mit dem Eiskratzer oder einem Abzieher entfernt werden.
Für das Beseitigen von Schnee auf der Motorhaube, dem Autodach oder dem Kofferraum empfiehlt sich der Einsatz von spziellen Schneebürsten, die häufig auch als Kombination mit Eiskratzern erhältlich sind. Vom Einsatz von Haus- oder Hofbesen ist hingegen abzuraten, da deren harte Borsten Mikrokratzer verursachen können und den Lack dauerhaft schädigen.
Heizung bei Standgas laufen lassen schadet dem Motor
Ein weitverbreiteter Irrtum ist es, die Lüftung und Scheibenheizung im Leerlauf mit Standgas anzuschalten, während man die Scheiben mit dem Eiskratzer bearbeitet - oder sich ins Auto setzt und abwartet bis die Heizung ihren Job getan haben. Davon abgesehen, dass das manuelle Eiskratzen die Scheiben bis zu dreimal schneller vom Eis befreit als die Wagenheizung, ist das Standgas umweltschädlich. Zudem schadet ein häufiger und längerer Nutzen des Leerlaufs bei kalten Temperaturen dem Motor, weil die Ölpumpe bei den geringen Umdrehungen keine ausreichende Fördermenge hat und die gering zugeführten Kraftstoffmengen zu Zündaussetzern führen können. Auf diesem Wege kondensiert der Kraftstoff an den Zylinderlaufflächen und wäscht den schmierenden Ölfilm ab, so dass Ablagerungen bilden können, die im schlimmsten Fall zu einem Kolbenfresser führen.