Insassenunfallversicherung - Kfz-Versicherung
Informationen zur Insassenunfallversicherung
Unfälle, welche Personen (Fahrer oder Beifahrer) während des Gebrauchs des Fahrzeugs oder beim Ein- und Aussteigen bzw. beim Be- oder Entladen erleiden, können über eine sogenannte Insassenunfallversicherung abgedeckt werden.
Die Zahlung einer Invaliditätsleistung, Todesfallsleistung oder Krankenhaustagegeld werden ungeachtet des Verschuldens geleistet (im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung - diese leistet nur, wenn ein Verschulden Ihrerseits vorliegt).
Es stellt sich jedoch die Frage nach der Notwendigkeit einer Insassenunfallversicherung. Ist Ihr Unfallgegner am Unfall schuld, so leistet dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Haben Sie als Fahrer den Unfall verschuldet, so bezahlt Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden, den Ihre Mitinsassen erleiden. Als Fahrer selbst, sind Sie im Falle des selbstverschuldeten Unfall nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Hier müssten Sie entweder eine Unfallversicherung oder die Insassenunfallversicherung haben.
Eine Deckungslücke in der KFZ-Haftpflicht besteht also nur für den Fall, dass niemanden ein Verschulden zuzuschreiben ist. Ein Beispiel wäre ein Unfall auf Grund eines plötzlich auftauchenden Rehs, ein Unfall durch eine Ölspur. In diesen Fällen liegt kein Verschulden vor, deshalb würde auch die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht leisten, sondern eine Insassenunfallversicherung.
TIPP: Wenn nur Sie und Ihre Familie das Fahrzeug nutzen, ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung einer Insassenunfallversicherung vorzuziehen. Die private Unfallversicherung bietet Ihnen 24 Stunden Deckung und nicht nur während der Zeit der Autofahrt. Führen Sie einen unverbindlichen Versicherungsvergleich durch und finden Sie den für Sie günstigsten Anbieter.