H-Kennzeichen
H-Kennzeichen für Oldtimer – Bedingungen und Vorteile
In Deutschland gilt seit 1997 eine spezielle Regelung für historische Fahrzeuge und Oldtimer, um deren Erhalt zu fördern und ihre Besitzer finanziell zu entlasten. Durch die Genehmigung des sogenannten H-Kennzeichens, häufig auch als Oldtimerkennzeichen bezeichnet, wird das historische Gefährt als Kulturgut eingestuft und damit steuerlich begünstigt. Oftmals sind damit auch Versicherungsvorteile verbunden. Wir erklären, welche Vorteile ein solches Kennzeichen bietet, wie es aussieht und welche Voraussetzungen zum Erhalt erfüllt werden müssen.
Aussehen des H-Kennzeichens
Das H-Kennzeichen sieht in Format und Aufbaufast genauso aus wie das reguläre Autokennzeichen für Pkw in Deutschland. Als besonderes Merkmal trägt es jedoch hinter der Nummer ein zusätzliches "H", das für "historisches Kraftfahrzeug" steht. Daraus ergibt sich die Einschränkung, dass bei einzeiligen Kennzeichen die Buchstaben und Ziffern vor dem H aus Platzgründen die maximale Anzahl von 7 nicht überschreiten dürfen. Beispielsweise könnte ein Kennzeichen wie folgt aussehen: AB CD 123H.
Oldtimerfans stören sich am Eurobalken
Viele Oldtimerfans empfinden den blauen Eurobalken am Anfang des Kennzeichens als störend, da er einen Fremdkörper im gesamten Erscheinungsbild darstellt. Denn wenn der gesamte Wagen dem Zustand vergangener Zeiten entsprechen soll, dann sollte dies auch nicht vor dem historischen Nummernschild halt machen. In Bremen wurde deswegen 2010 eine Ausnahmeregelung etabliert, wodurch es möglich ist, ein H-Kennzeichen nach der bis zum Jahr 2000 gültigen DIN-Norm bei der An- und Ummeldung zu erhalten. Dafür wird allerdings eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 100 Euro berechnet.
Bedingungen für das H-Kennzeichen
Damit ein Fahrzeug in den Genuss eines H-Kennzeichens kommt, muss es von einem Gutachter als sogenanntes Kulturgut anerkannt werden. Dafür ist es notwendig, dass vom Tag der Erstzulassung bis zum Tag der Beantragung des H-Kennzeichens, mindestens 30 Jahre vergangen sind. Das Fahrzeug sollte möglichst im Originalzustand erhalten sein. So werden z.B. nur Lackierungen akzeptiert, die im Baujahr verfügbar waren. Desweiteren dürfen zwar Anbauteile verbaut sein, jedoch nur wenn diese in den ersten 10 Jahren nach der Erstzulassung üblich waren. Für größere Umbaumaßnahmen am Fahrzeug gilt eine Frist von 30 Jahren. So wird sichergestellt, dass der Oldtimer den Geist seiner Zeit korrekt wiederspiegelt. Seit 2011 gilt für Oldtimer eine neue Richtlinie zur Bewertung, die jedoch einen gewissen Spielraum für Interpretationen durch den Gutachter ermöglicht.
Ein Problem bei älteren Fahrzeugen ist häufig der Motor, bzw. deren mitunter hohe Laufleistung. Zwar gelten Motoren früherer Bauart im Vergleich zu modernen Aggregaten gemeinhin als robuster, jedoch bedürfen Sie einer umfangreichen Pflege, um die Jahrzehnte zu überstehen. Sofern ein Austausch notwendig wird, ist dieser nur mit Motoren der gleichen Baureihe gestattet, damit das Kriterium des Originalzustands erfüllt wird. Da es nicht in jedem Fall möglich ist einen entsprechenden Antrieb zu beschaffen, kann in begründeten Ausnahmesituationen auch die Verwendung eines neueren Motors erlaubt werden, wenn dieser ebenfalls mindesten 30 Jahre alt ist.
Ist eine vollständige Restauration des Oldtimers notwendig?
Der Zustand des Fahrzeugs muss nicht unbedingt tadellos sein, um für ein H-Kennzeichen in Frage zu kommen. Er darf durchaus Gebrauchsspuren aufweisen und muss dem Gutachter nicht komplett restauriert vorgeführt werden. Grobe optische Mängel, wie nicht behobene Unfallschäden, große Dellen, Lackschäden und vor allem Rost, können allerdings Ausschlusskriterien für die Erteilung des H-Kennzeichens sein. In jedem Fall muss natürlich die Verkehrssicherheit gewährleistet sein. Zudem muss eine Hauptuntersuchung "unter Berücksichtigung der damaligen Technik ohne erkennbare Mängel" bestanden werden.
Was kostet die Bewertung durch einen Gutachter?
Die Hauptuntersuchung und die Bewertung des schützenswerten Charakters können in der Regel in einem Termin durchgeführt werden. Für die Begutachtung durch einen Sachverständigen, zum Beispiel vom TÜV oder der DEKRA, müssen ca. 100 Euro für einen PKW und ca. 65 Euro für ein historisches Kraftrad gezahlt werden. Die Hauptuntersuchung unterscheidet sich preislich nicht von der aktueller Fahrzeuge und kostet ca. 70 Euro.
Vorteile eines Oldtimerkennzeichen
Das H-Kennzeichens bedeutet für den Fahrzeughalter zahlreiche Vorteile. So ist die Kfz-Steuer pauschal auf 46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für andere Fahrzeuge (§9 Abs. 4 Nr.1 bzw. Nr.2 KraftStG) festgelegt. Desweiteren kann man deutlich bei der Kfz-Versicherung sparen, weil in der Regel davon auszugehen ist, dass entsprechende Fahrzeuge besonders vorsichtig und eher selten bewegt werden. Viele Versicherungsunternehmen bieten daher spezielle Oldtimer-Versicherungen an. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen übrigens auch in Umweltzonen bewegt werden, in denen sonst spezielle Auflagen gelten. Eine Feinstaubplakette ist für diese Fahrzeuge nicht nötig.
Damit diese Vorteile auch bestehen bleiben, ist auf eine regelmäßige Pflege und sorgsame Behandlung des alten Gefährts zu achten. Denn bei jeder anstehenden Hauptuntersuchung werden gleichzeitig auch die Anforderungen an das H-Kennzeichen erneut überprüft. Werden diese, z.B. durch Umbau wesentlicher Fahrzeugteile, nicht mehr erfüllt, kann das H-Kennzeichen entzogen werden.
Oldtimer als Kulturgut
Der Besitz eines Oldtimers mag einigen als Luxushobby erscheinen. Jedoch gilt der Erhalt solcher Fahrzeuge allgemein als förderungswürdige Aufgabe. Denn Oldtimer sind ein anerkanntes Kulturgut. Es gibt sogar Bestrebungen, sie zum UNESCO-Weltkulturerbe zu erklären. Über das Jahr verteilt finden zahllose Oldtimertreffen, Oldtimer-Events und Rallys statt, bei denen die historischen Fahrzeuge vorgeführt werden. Das Oldtimerkennzeichen entlastet die Fahrzeughalter und trägt somit aktiv dazu bei, dass wir uns noch lange an einer Vielzahl histrorischer Fahrzeuge erfreuen können.