Deutsche EU-Führerscheinkarte
Quelle: Bundesdruckerei

EU-Führerschein

EU-Führerschein - einheitliche Fahrerlaubnis für Europa

[09.08.2013] | sk
EU-Führerschein Front
EU-Führerschein Front-Ansicht, Quelle: Bundesdruckerei
Bezeichnungen:
1. Nachname / 2. Vorname / 3. Geburtsdatum und -ort
4a. Ausstellungsdatum / 4b. Führerschein gültig bis / 4c. ausstellende Behörde
5. Führerscheinnummer
7. Unterschrift des Inhabers
9. Fahrerlaubnisklasse(n)

Um der unüberschaubaren Vielfalt alter Fahrerlaubnisdokumente in Europa Herr zu werden, wurde vom Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft bereits 1980 ein einheitlicher EU-Führerschein und ein gemeinsames europäisches Fahrerlaubnisregister geplant. Seit 1991 wurden verschiedene Richtlinien verabschiedet, um den EU-Führerschein auf den Weg zu bringen. Mit der Einführung des Scheckkartenführerschein mit seinem Buchstabensystem in Deutschland wurde bereits im Jahr 1999 eine EU-weite Harmonisierung in großen Teilen des Fahrerlaubnisrechts erreicht.

Die wesentlichen Bestimmungen eines einheitlichen EU-Führerscheins sind:

  • die gegenseitige unbefristete Anerkennung der Führerscheine, auch wenn der Inhaber seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt,
  • die Einführung der internationalen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen mit den Klassen A bis E und der Möglichkeit von Unterklassen und
  • die Einführung eines einheitlichen Führerscheinmusters im Scheckkartenformat als Alternative zum herkömmlichen rosafarbenen Papiermuster.
EU-Führerschein Rückseite
EU-Führerschein Rückseite, Quelle: Bundesdruckerei
Bezeichnungen:
9. Fahrerlaubnisklasse(n) / 10. Erteilungsdatum
11. Klasse gültig bis / 12. Beschränkungen/Zusatzangaben
13. Feld für Eintragungen bei Verlegung des Wohnortes
14. im Bedarfsfall händisch eingetragenes Erteilungsdatum

Am 19. Januar 2013 trat die Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie in Kraft. Damit wurden die rund 110 verschiedenen Führerscheinmodelle innerhalb der EU durch den einheitlichen und verbindlichen europäischen Führerschein in Form einer Plastikkarte abgelöst. In allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird für künftige Fahrerlaubnisse dieses Führerschein-Formular verwendet. Betroffen sind rund 200 Millionen Führerscheinbesitzer in Europa. Der neue EU-Führerschein gilt übigens auch in der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein und Norwegen.

Verfallsdatum: Neuer EU-Führerschein nur befristet gültig

Alle neu ausgestellten Führerscheindokumente sind auf 15 Jahre befristet. Durch diesen turnusmäßigen Austausch des Führerscheindokuments soll der Schutz des Inhabers zusätzlich erhöht werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Dokument stets auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik ist. Zudem kann durch die regelmäßige Erneuerung des Lichtbildes Fälschungen künftig besser vorgebeugt werden. Bei Ablauf der Befristung wird der Führerschein auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.

Erweiterungen der Fahrerlaubnisklassen

An den Eintragungen und Fahrberechtigungen ändert sich durch den neuen EU-Führerschein nichts. Zwar haben sich die Fahrerlaubnisklassen geändert, die Eintragungen werden aber so übertragen, dass der Fahrer die gleichen Fahrzeugklassen fahren darf wie bisher. Seit dem 19.01.2013 umfasst das Fahrerlaubnisrecht somit 16 einzelne Klassen. Diese können durch Schlüsselzahlen eingeschränkt oder erweitert werden.

Gültigkeit alter Führerscheine

Alte Führerscheine bleiben in jedem Fall bis zum 19. Januar 2033 gültig. Erst danach wird ein Umtausch in den neuen EU-Führerschein verpflichtend. Bis dahin kann der Führerschein natürlich freiwillig umgetauscht werden. Muss aber ein verlorengegangener Führerschein ersetzt oder eine Fahrerlaubnis verlängert werden, erhalten Fahrer automatisch den neuen EU-Führerschein. Das Umtauschverfahren für einen alten Führerschein ist ohne großen bürokratischen Aufwand über die zuständige Fahrerlaubnisbehörde durchzuführen. Diese Regelung gilt auch für DDR-Führerscheine.