Versicherungsschutz bei Wildunfälle
Wildwechsel: Wer zahlt bei Schäden
Mit den Herbst- und Wintermonaten steigt nicht nur die Anzahl witterungsbedingter Unfälle durch schlechte Sichtverhältnisse oder glatte Straßen, sondern auch die Gefahr von Wildunfällen. Vor allem auf Landstraßen kann es vermehrt zu Zusammenstößen bei Wildwechseln kommen, da zu dieser Jahreszeit mehr Verkehrsteilnehmer als sonst in der Dämmerung unterwegs sind und parallel die Brunftzeit für Rot- und Dammwild stattfindet.
Diese Wildart ist statistisch mit 80 Prozent an den meisten Unfällen beteiligt. In dieser Zeit sind die sonst sehr schreckhaften Tiere besonders aktiv und überqueren, von ihren Trieben angeregt, besonders unvorsichtig die Straßen. Den Kfz-Versicherungen werden jährlich über 215.000 Wildunfälle gemeldet, wobei die Dunkelziffer mit geschätzten 500.000 Vorfällen dieser Art erheblich höher ist. Der Grund dafür ist relativ einfach: viele Beteiligte melden Unfälle erst gar nicht. Häufig vor allem deswegen, weil sie davon ausgehen, dass ihre Versicherung nicht zahlt.
Allerdings bleibt es nicht immer bei Materialschäden, die sich laut Berechnungen der Versicherer, durchschnittlich auf mehr als 2.000 Euro pro Unfall belaufen. Gerade bei großen und sehr schweren Tieren wie Wildschweinen, die zu 10% an allen Wildunfällen beteiligt sind, entstehen oftmals schwerwiegende Unfälle, bei denen auch Menschen schwer verletzt werden. Im Schnitt kommen jährlich ca. 2.500 Menschen bei Wildunfällen zu Schaden.
Vor allem in den Morgen- und Abendstunden ist erhöhte Vorsicht geboten
Experten des ADAC raten, speziell in den frühen Morgenstunden zwischen 5 und 8 Uhr sowie Abends zwischen 17 und 0 Uhr zur besonderen Vorsicht. Gerade in Waldgebieten oder auf Straßen mit angrenzenden Feldern sollten Autofahrer die Straßenränder besonders im Auge behalten und ein gemäßigtes Tempo einlegen. In Gegenden mit erhöhtem Wildwechsel warnt in der Regel zudem das dreieckige Warnschild mit dem springenden Reh vor entsprechenden Gefahren. Hier gilt demnach besonders erhöhte Bremsbereitschaft und vorausschauendes Fahren.
Welche Versicherungen kommen im Fall eines Schadens für die Kosten auf?
Bei aller Vorsicht lassen sich Wildunfälle manchmal jedoch nicht verhindern. In einem solchen Fall stellt sich die Frage, ob die Kfz-Versicherung den entstandenen finanziellen Schaden übernimmt oder man als Halter des Fahrzeugs auf den Kosten sitzen bleibt. Schlechte Karten haben Autofahrer, die nur mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert sind, denn diese reguliert die Schäden bei einem Wildunfall nicht. Generell sind diese nur durch die Kaskoversicherungen abgedeckt. Aber auch hier gibt es feine Unterschiede die zu beachten sind.
Teilkaskoversicherungen kommen nicht für alle Wildunfälle auf
Obwohl die übliche Teilkasko-Versicherung bei Wildunfällen greift, springt sie nicht bei jeder Unfallart ein. Weicht ein Autofahrer zum Beispiel einem Tier auf der Straße aus und verursacht im Anschluss einen Unfall, indem er zum Beispiel in den Fahrbahngraben oder gegen einen Baum fährt, muss ein Nachweis für die Notwendigkeit des Ausweichmanövers erbracht werden. Demnach zahlt die Teilkasko-Versicherung nur, wenn der Fahrer nachhaltig beweisen kann, dass sein Ausweichen einen weitaus größeren Schaden verhindert hat. Nach gegenwärtiger Rechtslage muss der Autofahrer dabei auch einem großen Stück Wild wie einem Wildschwein, einem Reh oder Hirsch ausgewichen sein. Wer zu Gunsten von Niederwild wie zum Beispiel Hasen, Marder, Katzen oder sonstige Kleintiere ausweicht und Schäden verursacht, hat in der Regel bei seiner Teilkaskoversicherung das Nachsehen. Gleiches gilt im Übrigen auch für Vollbremsungen und damit verbundene Auffahrunfälle mit dem rückwärtigen Verkehr.
Abwicklungen von Wildunfällen über die Vollkaskoversicherung sind in der Regel problemlos
Anders sieht es bei Fahrzeughaltern mit einer Vollkaskoversicherung aus. Hier wird in der Regel auch dann der entstandene Schaden übernommen, wenn man einem Kleintier ausweicht und dabei seinen Fahrzeug beschädigt. Ein weiterer Vorteil ist zudem, dass sich die Abwicklung eines Wildunfalls nicht negativ auf den Schadensfreiheitsrabatt der Vollkasko auswirkt, da dieser auch hier von der Teilkasko-Versicherung geregelt wird, die generell Teil jeder Vollkasko-Police ist.