Verfallsdatum: So lange ist Ihr Führerschein noch gültig
Führerschein mit Mindesthaltbarkeitsdatum
Wussten Sie schon, dass ihr Führerschein jetzt ein Mindesthaltbarkeitsdatum hat? Eine neue EU-Vorschrift schreibt das neue Ablaufdatum vor und führt dazu, dass Millionen Autofahrer in Deutschland Ihren "Lappen" erneuern müssen. Allerdings kann man sich damit noch etwas Zeit lassen.
Führerschein nur noch 15 Jahre gültig
Konkret besagt die neue Regelung, dass Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sind. Im Anschluss müssen diese auf eigene Kosten erneuert werden. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um einen bürokratischen Akt, in dem das Dokument neu beantragt und angefertigt wird. Eine erneute Prüfung der Fahrerlaubnis fällt nicht an. Das neue Verfallsdatum gilt für alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Ein abgelaufenes Dokument verliert seine Gültigkeit
Gestaffelte Umtauschpflicht nach Geburtsjahr und Ausstellungsjahr
Der federführende Verkehrsausschuss hat kürzlich eine Empfehlung zur Umtauschpflicht ausgesprochen. Diese sieht vor, dass Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, das Geburtsjahr des Führerscheininhabers maßgeblich ist. Für Dokumente, die ab dem 1. Januar 1999 und vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gilt das Jahr der Ausstellung als relevant. Als frühester Umtauschtermin wurde der 19.01.2021 ausgegeben. Somit ist (noch) keine Eile geboten. Wurde die Fahrerlaubnis erst zwischen 2012 und 2013 ausgestellt, bleibt Zeit bis zum Jahr 2033. Bis zum Jahr 2028 sollten dann möglichst viele Alt-Führerscheine umgetauscht worden sein, da ab diesem Zeitpunkt auch die im Jahr 2013 ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren und verlängert werden müssen.
Die gestaffelte Erneuerung ist notwendig, um die Zulassungsstellen nicht zu überlasten. Denn würden Millionen Autofahrer zeitgleich neue Papiere anfordern, würden sich die Wartezeiten unnötig verlängert und das Verfahren würde unnötig verzerrt werden.
Führerschein umtauschen: so gehen Sie vor
Der alte Führerschein, der seinerzeit noch als rosa-farbiger oder grauer Papierführerschein oder unbefristeter Kartenführerschein ausgegeben wurde, kann in einem lokalen Bürgerbüro, bei der Stadtverwaltung oder in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung erneuert werden. Dazu muss ein schriftlicher Antrag gestellt wurden. Neben der alten Fahrerlaubnis wird ein neues biometrisches Passbild sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt. Die Kosten für den Umtausch trägt der Inhaber des Führerscheins. Rund 40 Euro werden dafür berechnet.
Ältere Führerscheininhaber müssen nicht tauschen
Übrigens: Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren wurden, sind vom Umtausch ausgenommen. Laut Verkehrsausschuss soll ihnen damit erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen.