Tipp: Gebrauchtwagen-Check
Gebrauchtwagen-Check bei Autokauf und Autoverkauf
Egal ob man einen Gebrauchtwagen kaufen oder verkaufen möchte: im Internet findet man die größte Bandbreite an Fahrzeugen und potentiellen Käufern und somit eine optimale Möglichkeit für die Fahrzeugsuche oder ein entsprechendes Angebot. Auf diversen Portalen lassen sich ohne größeren Aufwand Preise und Modelle miteinander vergleichen und man gewinnt schnell einen Überblick über den Gebrauchtwagenmarkt. Doch wie kann man sich sicher sein, dass das Angebotene Fahrzeug den eigenen Anforderungen entspricht? Wie kann man als Verkäufer seinen potentiellen Kunden nachweisen, dass der zu verkaufende Wagen in technisch einwandfreiem Zustand ist?
In solchen Fällen bieten sogenannte Gebrauchtwagen-Checks eine gute Option um ein Fahrzeug genau bewerten zu lassen. Dabei ist es egal ob man Käufer oder Verkäufer ist - ausgestellte Gebrauchtwagen-Zertifikate sind ein unabhängiger Nachweis für den objektiven und realistischen Zustand eines Fahrzeugs. Neben unabhängigen Kfz-Sachverständigen werden solche Fahrzeugbewertungen auch von anerkannten Institutionen wie der DEKRA oder dem TÜV angeboten. Und ein solcher Check kann sich gleich doppelt lohnen, da man ihn mit der Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) verbinden kann.
Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf – das ist zu beachten!
Vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens sollte man einen Blick in den Kfz-Brief beziehungsweise in die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie in das Serviceheft geworfen werden. Dort sind neben den Vorbesitzern auch Kilometerstände und die bisher ausgeführten Wartungsarbeiten aufgeführt.
Ebenfalls essentiell ist eine Probefahrt mit dem Fahrzeug. Wird das Auto von einem Händler angeboten, darf in diesem Falle stillschweigend von einem Vollkaskoschutz ausgegangen werden, so dass der Fahrer während der Probefahrt nur bei grober Fahrlässigkeit haftet.
Um zusätzliche Sicherheiten über den einwandfreien und deklarierten Zustand des Wagens zu bekommen, sollte der Händler in jedem Falle auch auf die pflichtmäßigen Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (HU/AU) Untersuchungen angesprochen werden. Sofern kein Gebrauchtwagen-Zertifikat vorliegt, kann dieses auch durch den Käufer gefordert werden. Ein Händler der dabei nichts zu verbergen hat, händigt ohne Probleme die HU/AU Berichte aus und stimmt einem Gebrauchtwagen-Check durch einen Gutachter zu.
Aber auch bei privaten Anbietern sollte ein Gebrauchtwagen-Check vorgenommen werden. In der Regel sind auch relativ kurzfristige Terminabsprachen für eine schnelle Wagenprüfung durch Sachverständige möglich. Wer den Verkäufer nicht brüskieren möchte, macht ggf. auf der Probefahrt einen kurzer Abstecher zu Dekra oder TÜV um einen Check durchführen zu lassen. Bei vorheriger Voranmeldung wird das Fahrzeug schnell und neutral auf seinen allgemeinen Zustand und Zeitwert geprüft und bewertet. Auch Extras und Sonderausstattungen werden dabei unter die Lupe genommen. Über die genannten Institutionen können zudem auch kostenfreie Musterkaufverträge bezogen werden, die alle nötigen und wichtigen Punkte für die ordnungsgemäße Kaufabwicklung enthalten.
Wichtige Punkte beim Verkauf eines Gebrauchtwagens
Wer seinen Wagen verkaufen möchte, erzielt auf dem privaten Gebrauchtwagenmarkt meist bessere Preise, als wenn das Fahrzeug über einen Händler veräußert wird. Allerdings gibt es hier einige Punkte zu beachten. Generell sollte der Verkauf rechtzeitig geplant werden und genügend Zeit einkalkuliert werden, damit man nicht unter Zeitdruck gerät und das Auto überhastet und ggfs. unter seinem eigentlichen Wert verkauft. Um den genauen Zustand und vor allem den Wert des Wagens festzustellen, lohnt sich vor einer Inserierung daher der Gang zu einem Kfz-Sachverständigen. Dieser liefert einen zuverlässigen und individuellen Bericht des Fahrzeugs nach festgelegten Qualitätsnormen. Mit diesem Bericht kann dann in Ruhe ein Verkaufspreis oder zumindest eine Preisspanne festgelegt werden. Auch der Käufer freut sich am Ende über ein Gebrauchtwagen-Zertifikat, da dies die Seriösität des Verkäufers belegt. Unfallschäden dürfen dabei nicht verschwiegen werden, da sonst eine nachträgliche Klage des Käufers wegen arglistiger Täuschung möglich ist.
Bei einer Probefahrt sollte der Verkäufer darauf achten, sich die Ausweispapiere des potentiellen Käufers aushändigen zu lassen und diese quasi als Pfand einzubehalten. Bei einem Verkauf des Wagens sollte das Auto nur gegen Erhalt der Kaufsumme abgegeben werden. Beim finalen Ausfüllen des Kaufvertrags, sollte schließlich noch einmal der Ausweis des Käufers geprüft und die Aushändigung der Fahrzeugpapiere quittiert werden. Vorsicht ist generell besser als Nachsicht, dies versteht auch jeder seriöse Käufer.
Werden diese Grundregeln beherzigt, steht einem erfolgreichen Kauf oder Verkauf, zum Beispiel über virtuelle Kleinenanzeigen für Fahrzeuge, nichts mehr im Wege.