Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Neue Typ- und Regionalklassen bei Kfz-Versicherungen
Viele Autofahrer werden in den nächsten Wochen überrascht sein, wenn sie Post von ihrem Versicherer erhalten. Bei etwa 30 Prozent der wird sich die zu zahlende Versicherungsprämie ändern. Für manche wird die Kfz-Versicherung deutlich teurer, für andere günstiger. Dafür sorgt die neue Festlegung der Regional- und Typklassen, die jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vorgenommen wird. Diese Anpassung birgt für die Versicherten in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht.
Warum sich die Versicherungsbeiträge ändern
Die Ursache für eine erhöhte Versicherungsprämie liegt in der Zunahme der Schäden, welche die Versicherer zu regulieren haben. Diese werden nicht gleichmäßig auf alle Versicherungsnehmer verteilt, sondern anhand statistischer Analysemethoden auf Berufsgruppen, Modelle und Regionen der Zulassung aufgeschlüsselt. Für die Festlegung der Versicherungsprämie sind also vor allem die sogenannten Typklassen und Regionalklassen relevant.
Der Einfluss der Finanzmärkte
Die Versicherungsunternehmen horten die Beiträge nicht bei sich sondern tätigen auch Anlagen auf dem Kapitalmarkt. Die möglichen Zinserträge spielen dabei eine wichtige Rolle. Da die Europäische Zentralbank seit längerem den Leitzins auf sehr niedrigem Niveau hält, konnten nur geringe Zugewinne erzielt werden. Dies ist ebenfalls ein entscheidender Faktor, der allgemein für alle Versicherten gilt.
Wie kann man als Autofahrer jetzt sparen?
Ein Umzug in eine Region mit äußerst niedrigen Werten in der Schadensstatistik ist zweifelsfrei keine Lösung um die Ausgaben bei der Versicherungsprämie zu senken. Zum Glück existiert in Deutschland jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht wenn die Beiträge eines Versicherungsvertrags steigen, ohne dass die Leistung in gleichem Maße angehoben wird. Dieses gilt innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung durch den Versicherer. Auch wenn die zu zahlende Prämie nicht erhöht wurde, kann eine KFZ-Versicherung bis zum 30.11. gekündigt werden.
Ohne Haftpflichtversicherung kann in Deutschland kein Fahrzeug angemeldet werden und eine Kasko-Versicherung ist in jedem Fall ratsam um sich gegen entsprechende Schadensfälle abzusichern. Um Sparpotentiale aufzuzeigen, bietet sich ein Kfz-Versicherungsvergleich im Internet an. Ein solcher Vergleich ist kostenlos, kann in Windeseile durchgeführt werden und bietet die Möglichkeit, einen neuen Vertrag mit wenigen Klicks abzuschließen. Mit individuellen Optionen lassen sich Tarife speziell auf die Lebenssituation und die Bedürfnisse des Fahrzeughalters anpassen, sodass nicht mehr bezahlt werden muss als nötig.
Bei Änderungen der Versicherung nicht in Aktionismus verfallen
Selbst wenn der eigene PKW von der neuen Einstufung betroffen ist, wird das letztendlich nur in den seltensten Fällen gravierende Auswirkungen haben. Meist sind die Anpassungen der Beiträge durch die Kfz-Versicherung eher geringfügig. Dennoch schadet es nicht, wenn man ein waches Auge auf die Tarifentwicklung und die Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen hat. Vielleicht war die Überlegung zu einem Wechsel schon längst fällig und es mangelte bisher nur an dem passenden Anreiz.