Rettungsgassen können Leben retten

So wird eine Rettungsgasse gebildet

[06.03.2014] Ratgeber | al

Bei Unfällen im Straßenverkehr besteht Gefahr für Leib und Leben. Umso wichtiger ist es, dass Einsatzfahrzeuge von Notärzten oder der Feuerwehr schnell am Unfallort sind um die Betroffenen zu versorgen. Bei einem Stau ist das Durchkommen für die Retter jedoch deutlich erschwert. Um Abhilfe zu schaffen, müssen Autofahrer eine sogenannte Rettungsgasse bilden. Wir haben die wichtigsten Verhaltensregeln für Sie zusammengetragen, damit Sie im Ernstfall souverän reagieren können und Einsatzkräfte nicht unnötig behindert werden.

Rettungsgasse
Fahren Sie vorausschauend um bei Stau schnell eine Rettungsgasse bilden zu können, Foto: ADAC

Wo muss die Rettungsgasse geschaffen werden?

In Deutschland ist jeder Autofahrer verpflichtet im Ernstfall eine Rettungsgasse zu bilden. Nach Gesetzeswortlaut muss die Rettungsgasse „frei gemacht“ werden. In der StVO werden dazu zwei verschiedene Situationen definiert: Bei zwei Fahrspuren fahren diejenigen auf der linken Fahrspur auf den linken Fahrbahnrad und die Autofahrer auf der rechten Spur auf den rechten Fahrbahnrand.

Hat die Fahrbahn drei oder mehr Fahrspuren muss die Rettungsgasse zwischen der äußersten linken und der rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet werden. Hintergrund dieser Regelung: breite und hohe LKW sind in der Regel auf der rechten Fahrspur zu finden und würden dort Einsatzfahrzeuge behindern. Durch die Bildung der Rettungsgasse auf den eher von Pkw genutzt Spuren, kann mit mehr Platz, besserer Übersicht und einem schnelleren Vorankommen gerechnet werden.

Bei Nichtbeachtung droht Strafe

Ein Verstoß gegen das Gebot der Rettungsgasse kann mit einem Bußgeld von 20 Euro aufwärts geahndet werden. Im Notfall darf für verletzte Personen keine Zeit verloren gehen, daher sollten Sie vorausschauend fahren und bereits bei entstehendem Stau oder zäh fließendem Verkehr einen ausreichend großen Abstand zu Ihrem Vordermann einhalten. So können Sie bei der Bildung einer Rettungsgasse schnell in die freie Lücke fahren und Platz schaffen. Beachten Sie zudem, dass der Standstreifen kein Bestandteil der Fahrbahn ist. Dieser ist grundsätzlich frei zu halten.

Ist die Gasse gebildet sollten Sie Ihr Umfeld genau im Auge behalten: Beobachten Sie die Situation regelmäßig über die Spiegel und hören Sie nicht zu laut Radio oder Musik, damit Sie nicht abgelenkt werden. Bleiben Sie entspannt und warten Sie, bis sämtliche Einsatzfahrzeuge an Ihnen vorbei gefahren sind. Im Anschluss löst sich die Rettungsgasse wieder auf und der Verkehr kann weiter fließen.

Vergleichbare Regelungen in anderen Ländern

Im europäischen Ausland gibt es ähnliche Regelungen, so z.B. in der Schweiz, in Slowenien und Tschechien. In Österreich ist die Bildung bzw. Freihaltung von Rettungsgassen ebenfalls im Gesetz verankert. Doch auch wenn Sie in einem Land unterwegs sind, in dem es keine eindeutigen Regelungen gibt, sollten Sie sich im Straßenverkehr vorausschauend und sozial verhalten. Wenn Sie einmal die Hilfe der Sanitäter oder der Feuerwehr benötigen sind Sie auch dankbar wenn die Hilfe schnell zu Ihnen kommt.