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Autobahn: Rechts überholen – darf man das?

Überholvorgang: Ist rechts überholen erlaubt?

[06.05.2014] Ratgeber | gl

Ist es erlaubt, im Straßenverkehr rechts zu überholen? 60 Prozent der Deutschen sagen eindeutig Nein! Auch die Straßenverkehrsordnung definiert den Überholvorgang eindeutig: „Es ist links zu überholen“! Dennoch gibt es Ausnahmen. Wir erklären, in welchen Ausnahmesituationen man auch rechts überholen darf.

Rechts überholen auf der Autobahn

Verkehr
Wann darf man rechts überholen? Wir erklären die Ausnahmen aut StVO, Foto: © Gerhard Seybert

Wer etwa auf der Autobahn hinter einer langsamen Kolonne herschleicht, es also Stau oder zäh fließender Verkehr herrscht, dem ist das Überholen auf der rechten Fahrbahn gestattet (§ 7 Abs. 2 StVO). Voraussetzung hierfür ist allerdings eine allgemeine Höchstgeschwindigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer von ca. 60 Km/h. Das maximale Tempo mit dem überholt wird darf höchstens 20 km/h schneller sein. Es ist verboten, den möglichen Freiraum auf der rechten Spur auszunutzen, um sich dann wieder links einzuordnen. Zudem muss in einem solchen Fall besonders vorsichtig gefahren werden, da jederzeit mit ausscherenden Fahrzeugen gerechnet werden muss.

Sofern man auf die Autobahn auffährt, sich also auf dem sogenannten Beschleunigungsstreifen befindet, ist es ebenfalls erlaubt, andere Fahrzeuge rechts zu überholen. Selbiges gilt nicht für den Verzögerungsstreifen (§ 42 Abs. 6 Buchst. e StVO.). Im Bereich von Autobahnkreuzen, wenn Breitstrich und Richtungstafeln vorhanden sind, ist das Rechtsüberholen hingegen wieder zulässig. Zudem kann es durchaus vorkommen, dass Sie mit gleichbleibender Geschwindigkeit fahren, der Fahrer auf der linken Spur jedoch sein Tempo reduziert. Auch in diesem Fall ist es erlaubt, seine Fahrt mit gleichbleibendem Tempo fortzusetzen und das andere Auto zu überholen.

Regelung in geschlossenen Ortschaften

Eine weitere Ausnahme bilden geschlossenen Ortschaften. Zwar gilt auch hier das Rechtsfahrgebot, dennoch können Pkw-Fahrer mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen auf einer Straße mit mehreren markierten Fahrstreifen in eine Richtung die Spur frei wählen. In diesem Fall ist es zulässig, auch rechts schneller zu fahren als links (§ 7 Abs.3 StVO). Allerdings sollten Autofahrer immer die allgemeine Verkehrslage im Blick haben und keine provokanten Fahrmanöver durchführen. Außerdem ist es erlaubt, im Bereich von Ampeln rechts schneller zu fahren als links (§ 37 Abs.4 StVO) oder einen anderen Verkehrsteilnehmer rechts zu überholen, der das Linksabbiegen durch Lichtzeichen bereits angekündigt hat (§ 5 Abs. 7 StVO). Auch wenn Pfeile auf der Fahrbahn aufgebracht sind, die in unterschiedliche Richtungen weisen, ist das Rechtsüberholen gestattet (§ 41 Abs. 3 Nr. 5 StVO.). Natürlich darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Überholen nie überschritten werden.

Grundsätzlich gilt: überholt wird links – Vorsicht ist besser als Nachsicht

In alle Situationen sollte sich der Fahrer darüber bewusst sein, das seine Wahrnehmung durchaus subjektiv ist und sein Fahrveralten nicht von allen Verkehrsteilnehmern verstanden oder toleriert wird. Daher sind gefährliche Überholvorgänge immer zu vermeiden. Grundsätzlich gilt: in Deutschland wird links überholt. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern und sogar Punkten in Flensburg rechnen. Sofern Sie sich über die aktuelle Sachlage also nicht eindeutig im Klaren sind, vermeiden Sie das riskante Überholen über die rechte Seite.