Ratgeber Kfz-Versicherung – Teil 1
Ratgeber Kfz-Versicherung – Worauf bei einem Autounfall zu achten ist
Ein Autounfall stellt für viele Autofahrer ein traumatisches Erlebnis dar – ganz gleich ob es dabei zu einem Sachschaden kam, oder ob im schlimmsten Fall auch Personen verletzt wurden. Doch neben der seelischen Belastung durch die Unfallsituation, steht ein weiteres, mitunter unangenehmes Kapitel an: Regulierung der Schäden, häufig im Streit mit dem Unfallgegner und mit Kfz-Versicherungen. Damit Sie die Übersicht nicht verlieren und keine Kosten unter den Tisch fallen, haben wir für Sie die wichtigsten Situationen zusammengefasst.
Sind Sie unschuldig? Beweisen Sie es!
Auch wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, nützt Ihnen dieser Umstand nichts, sofern Sie es nicht beweisen können. Sollten also Zeugen am Unfallort gewesen sein, bitten Sie diese so lange am Ort des Geschehens zu warten, bis die Polizei eintrifft. Diese wird die Aussagen in ihrem Protokoll festhalten, womit spätestens dann ein beweiskräftiges Dokument entstanden ist. Zudem sollten Sie die Unfallstelle, falls dies sicher möglich ist, sofort dokumentieren. Machen Sie Fotos von allem was relevant sein könnte: Bremsspuren, Fahrzeugteile, den kollidierten Fahrzeugen, dem Schaden am Auto etc.. Besser Sie haben zu viele Fotos als zu wenig.
Was tun, wenn die Polizei nicht kommt?
Wegen Überbelastung werden nicht mehr zu jedem Autounfall Polizeibeamte geschickt. Die Polizei erscheint aber in der Regel bei folgenden Unfallumständen: Unfallflucht, alkoholisierter bzw. berauschter Unfallfahrer sowie bei Verletzten oder Unfallschaden auf absehbar hohem Niveau. Falls keine Polizei am Unfallort eintrifft, ist die Dokumentation des Unfallortes umso wichtiger. Machen Sie Fotos und bitten sie umherstehende Zeugen nach deren Kontaktdaten um sie später im Bedarfsfall erreichen zu können. Tipp: Bitten Sie die Zeugen, zusätzlich eigene Notizen zu machen. Falls die Aussage erst in einigen Wochen gebraucht wird, ist es wahrscheinlicher, dass sich die Zeugen anhand ihrer Aufzeichnungen erinnern.
Dokumentieren Sie die persönlichen Daten des Unfallgegners
Wenn keine Polizei vor Ort ist, müssen Sie sich um die Daten Ihres Unfallgegners bemühen. Lassen Sie sich die Fahrzeugpapiere und den amtlichen Ausweis zeigen. Schreiben Sie den Namen des Fahrers und (falls unterschiedlich) den Namen des Halters ab oder machen Sie ein Foto davon. Lassen Sie sich zudem die grüne Versicherungskarte bzw. die Grenzversicherungskarte zeigen. Beim Fotografieren des Ausweises sollten Sie auch das Passfoto fotografieren. Dies hilft später bei der Identifikation. Tipp: Sollte sich der Unfallgegner weigern Ihnen die Papiere zu zeigen, so drohen Sie mit einem Anruf bei der Polizei. Auch wenn die Polizei nicht mehr zu jedem Unfall fahren muss, so ist sie doch dazu verpflichtet Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu helfen. Und zu diesen Rechten gehört die Kenntnis über die Person Ihres Unfallgegners. Füllen Sie anschließend den europäischen Unfallbericht aus.
Sind Fahrer bzw. Halter oder Versicherungsnummer unbekannt hilft die Auskunft
Im Zuge der Aufregung rund um den Unfall, kann man schon mal vergessen, sämtliche Personendaten des Unfallgegners aufzunehmen. Im Falle von Fahrerflucht bleibt die Identität natürlich auch unbekannt. In einem solchen Fall hilft die KFZ-Zulassungsstelle weiter. Die Anfrage nach dem Halter und seiner Versicherung muss schriftlich gestellt. Zur Identifizierung dient das das amtliche Autokennzeichen. Zudem muss begründet werden, warum man die Daten erhalten möchte.
Die Auskunft ist allerdings nicht umsonst: 1,80 Euro müssen Sie für die Daten investieren. Diese Kosten bekommen Sie später ersetzt. Tipp: Notieren Sie sämtliche so entstandenen Kosten, damit Sie später nachweisen können, was erstattet werden muss. Sollten lediglich die Versicherungsdaten des Gegners unbekannt sein, kann auch ein Anruf bei der Zentrale für Autoversicherer (Tel: 0180-25026) ausreichen. Hier müssen Name des Halters, Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Unfalldatum genannt werden. Die Daten werden dann an das zuständige Versicherungsunternehmen weitergeleitet.
Lassen Sie sich Verletzungen dokumentieren
Sofern Sie oder ein Mitfahrer durch den Unfall eine Verletzung erlitten haben, gehen Sie zeitnah zum Arzt um die diese bescheinigen zu lassen. Denken Sie daran: Nicht jede Verletzung tritt sofort auf, manche Folgeschäden können Wochen unentdeckt bleiben und erst dann auftreten. Gehen Sie auch dann zum Arzt und lassen sich diese bescheinigen. Neben der Erstattung der Behandlungskosten haben Sie auch Anspruch auf Schmerzensgeld in angemessener Höhe.
Bei Unklarheiten kontaktieren Sie einen Anwalt
Oft wir die Durchsetzung der eigenen Ansprüche erschwert. Viele Versicherungen versuchen den Schaden zu kürzen wo es nur möglich ist. Daher sollten Sie bei jeder auftretenden Unklarheit einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Die Kosten für den Anwalt trägt der Unfallgegner bzw. dessen Kfz-Versicherung. Sollten Sie jedoch eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben, informieren Sie die gegnerische Versicherung darüber, damit diese das in Ihre Rechnungen einbeziehen kann. Andernfalls wird das Verfahren unnötig in die Länge gezogen. Übrigens: fast 25 Millionen Personen in Deutschland besitzen eine Vollkaskoversicherung, durch die auch selbst verschuldete Unfallschäden abgedeckt sind.
Häufiger Fehler bei dem Umgang mit Unfallnachwirkungen: Unterschreiben Sie niemals eine Komplettabtretungserklärung! Bei einer solchen bietet die gegnerische Versicherung an, den Schaden komplett abzurechnen ohne Sie damit zu behelligen. Dies geschieht jedoch nicht selten zu Ihrem Nachteil. Geben Sie den Fall an Ihren Anwalt und lassen Sie sich von diesem die möglichen Optionen aufzeigen.