Schuhwerk beim Autofahren
Quelle: ADAC

Das richtige Schuhwerk beim Autofahren

Festes Schuhwerk am Steuer empfehlenswert – aber nicht vorgeschrieben

[09.07.2013] Ratgeber | sk

Bei steigenden Temperaturen tauschen viele Autofahrer/innen ihr festes Schuhwerk gegen luftigere Alternativen wie Flipflops oder Sandalen. Doch was auf dem Fußweg unbedenklich erscheint, kann beim Autofahren schnell zum Sicherheitsrisiko werden. Denn nicht jeder Schuh ist zum Führen eines Fahrzeugs geeignet. Auch bei heißen Temperaturen sollten Sie daher stets auf das richtige Schuhwerk achten – nicht zuletzt um Ihre Versicherungsschutz im Schadenfall nicht zu gefährden.

Feste Schuhe für volle Bremswirkung

Beim Führen eines Kraftfahrzeugs sollten Schuhe getragen werden, die den Fuß fest umschließen und einen sicheren Halt geben. So kann sichergestellt werden, dass der Fuß während der Fahrt nicht versehentlich vom Pedal rutscht oder sich unglücklich in den Pedalen verkantet. Eine plötzliche Notbremsung kann nur dann sicher erfolgen, wenn die Kraft über die ganze Sohle auf das Bremspedal übertragen wird. Ist dies nicht gewährleistet, kann sich die Bremswirkung nicht voll entfalten, was zu einem Unfall führen kann. Davon abgesehen, kann loses Schuhwerk schon beim Aus- und Einsteigen zur gefährlichen Stolperfalle werden.

Unfall
Um Unfälle zu vermeiden, ist festes Schuhwerk am Steuer empfehlenswert

Riskiert man mit Flipflops & Co. seinen Versicherungsschutz?

Das Autofahren mit leichtem Schuhwerk oder gar barfuß ist nicht gesetzlich verboten - zumindest nicht für Privatpersonen. So ist die Rechtsprechung im Schadensfall je nach Gericht unterschiedlich und abhängig von den jeweiligen Umständen. Einige Richter leiten aus der Straßenverkehrsordnung, zwar eine Vorschrift für festes Schuhwerk (§ 23 Absatz 1 StVO) ab, andere Gerichte hingegen sehen darin keine feste Regel. Demnach kann Autofahrern mit falschem Schuhwerk nach einem Verkehrsunfall zwar ein Bußgeld oder eine Teilhaftung drohen, jedoch muss dieser Umstand erst vom Unfallgegner nachgewiesen werden.

Unabhängig von eventuellen gerichtlichen Konsequenzen im Schadenfall, drohen von Seiten der Kfz-Versicherung in der Regel keine negativen Folgen. Denn dort gilt leichtes Schuhwerk oder barfüßiges Fahren nach derzeitiger Rechtsprechung nicht als grobe Fahrlässigkeit. Somit muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden regulieren. Welche Schuhe beim Unfallhergang getragen wurden ist unerheblich. Auch Vollkaskoversicherungen lehnen eine Schadensregulierung nur in seltenen Fällen ab. Ist man als Fahrzeughalter auf der Suche nach einer geeigneten Kfz-Versicherung, bietet sich ein umfangreicher Kfz-Versicherungsvergleich an, im Rahmen dessen auch solche Punkte angesprochen und direkt mit dem jeweiligen Anbieter abgestimmt werden können.

Festes Schuhwerk ist für Berufskraftfahrer Pflicht!

Anders sieht die Rechtslage hingegen bei Berufskraftfahrern aus. Diese sind gesetzlich dazu verpflichtet festes Schuhwerk zu tragen. In der "Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge" (BGV D29) steht dazu: „Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen". Wird diese Vorschrift also von einem Berufskraftfahrer verletzt, macht dieser sich strafbar, auch ohne akuten Schadensfall.

Unabhängig von versicherungstechnischen Rahmenbedingungen, sollte jedem Autofahrer die eigene Sicherheit am Herzen liegen, so dass beim Autofahren auf leichte Schuhe wie Pantoletten, FlipFlops oder Sandalen verzichtet werden sollte. Am besten führen Sie stets ein Paar geeigneter Schuhe im Fahrzeug mit. So können Sie das Schuhwerk vor Fahrtantritt wechseln.