Autobahn
Quelle: monticello / shutterstock

Bußgeld bei Verkehrsdelikten auf der Autobahn

Autobahn und Kraftfahrstraßen - Strafen bei Ordnungswidrigkeit

[28.03.2017] Ratgeber | gl

Bei Ordnungswidrigkeiten auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen können laut Bußgeldkatalog verschiedene Sanktionen verhängt werden. Diese reichen von einem Bußgeld bis hin zu einem Fahrverbot oder der Entziehung der Fahrerlaubnis. Für die Höhe der zu erwartenden Strafe ist unter anderem zu berücksichtigen, ob das Fehlverhalten eine Gefährdung oder sogar ein Unfall verursacht wurden. Denn auch wenn die deutschen Autobahnen im internationalen Vergleich zu den sichersten Schnellstraßen ihrer Art zählen, stellt das richtige Fahren auf diesen Verkehrsadern viele Autofahrer vor Probleme. Wir wollen an dieser Stelle einige Fragen klären und auf die zu erwartenden Strafen bei entsprechenden Ordnungswidrigkeit hinweisen.

Bußgeldrechner für Verkehrsdelikte auf der Autobahn

Bußgeld --
Punkte 0 Punkte
Fahrverbot keine

Das richtige Fahren auf Autobahn

Das Auffahren auf eine Autobahn sollte zügig vonstattengehen, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden oder sie unnötig zu behindern. Dabei muss jedoch die Vorfahrt des fließenden Verkehrs beachtet werden, andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro. Auch zu langsames Auffahren Fahren oder unnötiges abbremsen können geahndet werden. Zudem sei erwähnt, dass das Ein- und Ausfahren an unzulässigen Stellen verboten.

Das Rechtsfahrgebot

Beim Fahren auf der Autobahn ist das grundlegende Rechtsfahrgebot zu berücksichtigen. Dies ist in § 2 Abs. 2 der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt und besagt, dass Verkehrsteilnehmer möglichst weit rechts fahren müssen. Dabei ist ein Abstand von etwa einem Meter zum Fahrbahnrand einzuhalten. Wer das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn missachtet, also bei einer dreispurigen Autobahn die mittlere oder linke Fahrspur benutzt, obwohl eine rechte Spur frei wäre, dem droht ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg, sofern dadurch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entstanden ist.

Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzungen

Zudem gilt auf der Autobahn eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Zwar darf schneller gefahren werden, jedoch ist dies bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, oder Wetterverhältnissen nicht empfehlenswert. Darüber hinaus müssen stets die die örtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen beachtet werden. Wer diese nicht beachtet und die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, dem droht im schlimmsten Fall ein Bußgeld von bis zu 600 Euro, bis zu zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.

Unerlaubtes Überholen auf der rechten Fahrspur

Grundsätzlich darf in Deutschland nur links überholt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass es nicht generell verboten ist, auf der rechten Fahrspur schneller zu fahren als die Fahrzeuge auf der linken. Jedoch ist dies nur zulässig, wenn sich auf dem linken Fahrstreifen bereits eine Fahrzeugkolonne bildet und der Verkehrsfluss dadurch behindert ist. Ist dies der Fall, darf man mit geringfügig schnellerer Geschwindigkeit passieren. Dabei muss jedoch stets mit erhöhter Vorsicht gefahren werden, da links fahrende Verkehrsteilnehmer nicht mit einem Überholvorgang auf der rechten Seite rechnen. Kommt der Verkehr generell zum Stillstand, darf auf der rechten Spur maximal mit einer Geschwindigkeit von 20 km/h gefahren werden. Verstöße können mit bis zu zwei Punkten in Flensburg geahndet werden.

Strafen für Geisterfahrer bzw. Falschfahrer

Wer die Autobahn entgegen der Fahrtrichtung befährt, begeht eine Gefährdung des Straßenverkehrs und damit eine Straftat nach § 315c StGB. Somit drohen sogenannten Geisterfahrern je nach Tatvergehen Führerscheinentzug, Geldstrafe, mindestens drei Punkte in Flensburg und je nach Fall sogar eine Freiheitsstrafe. Dieses Strafmaß findet zudem Anwendung, wenn auf der Autobahn gewendet oder rückwärts gefahren wird.