Kurzzeitkennzeichen
Quelle: Björn Wylezich

Autoüberführung mit einem Überführungskennzeichen

Alles was Sie über Kurzzeitkennzeichen wissen müssen

[24.06.2014] Ratgeber | sk

Der Kauf beziehungsweise Verkauf eines Autos ist immer mit einigen Tücken verbunden. Nachdem die Preisfrage geklärt ist und das Fahrzeug nur noch zum Käufer gebracht werden muss, treten oft Fragen zur Überführung des Fahrzeugs auf. Gegebenenfalls muss das Auto vom Verkäufer zum Käufer gebracht werden, ohne eine gültige Zulassung zu besitzen. Die Überführung kann entweder per Autotransport vonstatten gehen, oder der Käufer erledigt diese mithilfe eines Kurzzeitkennzeichen bzw. Überführungskennzeichens

Selbstabholung und Sightseeing: VW, Porsche und Co machen es möglich

Kurzzeitkennzeichen
Für die selbständige Überführung und Abholung eines Fahrzeugs wird ein Kurzzeitkennzeichen benötigt, Foto: G. Seybert

Hersteller wie Volkswagen, Porsche, Mercedes und Audi bieten gegen eine Pauschalgebühr die Selbstabholung eines Neuwagens inklusive verschiedener Event-Optionen an. So sind Werkbesichtigungen, Probefahrten (bei Geländewagen auch im Gelände) oder ein Besuch des hauseigenen Automuseum meist inklusive. Auch Übernachtungen in Hotels sind nicht unübich um dem Kunden das Kauferlebnis schmackhaft zu machen. Die Kosten für solche Angebote variieren zwischen 300 und 1.300 Euro, je nachdem welches „Paket“ der Käufer zur Selbstabholung bucht. Der Hersteller kümmert sich in der Regel um die Formalien die eine Überführung mit sich bringt, damit der Kunde zufrieden sein neues Fahrzeug in Empfang nehmen kann.

Autoüberführung selbst gemacht

Während gewerbliche Autohändler für die Überführung und Abholung eines Fahrzeugs ein Rotes Kennzeichen nutzen können, müssen Privatpersonen ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Ein solches ist maximal 5 Tage gültig und wird von der örtlichen Zulassungsstelle ausgestellt.

Für die Beantragung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eine eVB-Nummer. Diese Nummer erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung, wenn Sie eine Überführungsversicherung abschließen. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine reine Haftpflichtversicherung. Wer auch für die Überführung Vollkasko-Schutz genießen möchte, muss dies mit der Versicherung besprechen - und etwas tiefer in die Tasche greifen. Die eVB-Nummer teilt man dem Sachbearbeiter der örtlichen Zulassungsstelle mit, woraufhin dieser überprüft ob die Nummer „in Nutzung“ ist.

Für eine solche Zulassung ist keine TÜV-Zulassung erforderlich. Noch nicht angemeldete Teile am Fahrzeug sind von der Versicherung eingeschlossen. Ebenso ist keine Hauptuntersuchung (HU) oder Abgasuntersuchung (AU) erforderlich. Das ist jedoch kein Freibrief, um mit einem solchen Kurzzeitkennzeichen durch die Welt zu touren: es sind nur Überführungsfahrten, Probefahrten sowie Prüfungsfahrten zulässig. Ebenso darf nur ein einziges Fahrzeug mit einem Kennzeichen überführt werden.

Selbstüberführungskosten liegen zwischen 100 und 130 Euro

Eine Selbstüberführung bringt auch einige Kosten mit sich. Das Amt verlangt für die Zulassung eine Bearbeitungsgebühr von ca. 12 Euro. Das Prägen eines Autokennzeichens kostet je nach Anbieter ca. 30 Euro. Die Kosten für die Versicherungspolice variieren zwischen 70 und 90 Euro für eine reine Haftpflichtversicherung. Halb- und Vollkasko kosten entsprechend mehr. Diese Kosten bekommen Sie jedoch zumeist erstattet, wenn Sie das Fahrzeug bei dem gleichen Versicherungsunternehmen später regulär versichern.

Ein Kurzzeitkennzeichen besitzt in der Regel eine Gültigkeit von Fünf Tagen. Das ist davon abhängig wie lang die Versicherung im Einzelfall schützt. Manchmal bieten Versicherungen auch Policen mit einer Laufzeit von lediglich drei Tagen an. Dies würde sich insbesondere dann anbieten, wenn Sie das Kennzeichen nur für einen Tag benötigen.

Importieren von Fahrzeugen aus dem Ausland

Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland überführen wollen, muss zwischen EU-Ausland und Nicht-EU-Ausland unterschieden werden. Für die Überführung von Fahrzeugen aus dem EU-Ausland benötigen sie zusätzlich zum Überführungskennzeichen die Grüne Versicherungskarte. Diese gibt Auskunft darüber, dass das Fahrzeug auch im EU-Ausland versichert ist. Sie erhalten diese Karte von Ihrer Versicherung.

Wenn das Fahrzeug aus einem Land kommt, dass nicht in der EU ist, so ist umstritten welche Anforderungen zu erfüllen sind, da sich diese von Land zu Land unterscheiden. Fragen Sie am besten bei Ihrem Automobilclub nach. Die einfachste Variante dürfte es sein, einen Anhänger zu mieten und damit das neu gekaufte Fahrzeug zu transportieren - sofern Sie über einen entsprechenden Führerschein verfügen.